Diese Informationen sind auf Anregung der Beschwerdeführerin - die sich für die Verschiebung des Frühgeläuts von 5.30 Uhr auf 7.00 Uhr in Kyburg einsetzt - von Frau Korinna Fröhlich, lic. iur. in Uster erarbeitet worden.
Frau Fröhlich ist Rechts-anwältin. Ihr bevorzugtes Arbeitsgebiet sind die Glockenlärm-Immissionen.
Ziel ist es, dass Beschwerden für die Einschränkung des Glockenlärms von Anfang an fachgerecht eingereicht werden.
Dadurch können Lärmklagen günstiger und effizienter durchgeführt werden!

