IG Stiller - www.nachtruhe.info
"Alle religiösen Bauten müssen gleich behandelt werden. Das heisst auch, dass in Zukunft entweder der Ruf des Muezzins ertönen darf oder die Kirchenglocken verstummen müssen. Ich persönlich würde letzteres vorziehen."

Stefan Mauerhofer (Co-Präsident Schweizer Freidenker)
Stefan Mauerhofer (Co-Präsident Schweizer Freidenker)

Diese Informationen sind auf Anregung der Beschwerdeführerin - die sich für die Verschiebung des Frühgeläuts von 5.30 Uhr auf 7.00 Uhr in Kyburg einsetzt - von Frau Korinna Fröhlich, lic. iur. in Uster erarbeitet worden.

Frau Fröhlich ist Rechts-anwältin. Ihr bevorzugtes Arbeitsgebiet sind die Glockenlärm-Immissionen.

Ziel ist es, dass Beschwerden für die Einschränkung des Glockenlärms von Anfang an fachgerecht eingereicht werden.

Dadurch können Lärmklagen günstiger und effizienter durchgeführt werden!

Vorgehensweise nach Frau Korinna Fröhlich