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@Andy wollte eine Antwort an Sie schreiben. Einmal mehr kann ich sie nicht abschicken. Jedesmal die Meldung: Nachricht wurde nicht gespeichert. Na ja, mal abwarten, hab sie vorsichtshalber bei mir gespeichert. |
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Nun habe ich der politischen Gemeinde wie unter Klagebeispiel und dem Inhalt von Korinna Fröhlich einen eingeschriebenen Brief geschickt und die Antwort lautet: Wir möchten darauf hinweisen, dass das Verfügungsrecht über die Kirchglocken sowie die Läutzeiten den Kirchgemeinden zustehen. In Art.17 Bst.d der Kirchgemeindeordnung der evangelisch reformierten Kirchgemeinde Hiinwil vom 5.12.2010 ist klar geregelt, dass für den Erlass und die Änderung der Läutordnung die Kirchenpflege zuständig ist. Diese Antwort schiebt den Puck nur weiter, nimmt aber keinerlei Bezug zum polizeilich verordenten Nachtruhe 22:00-7:00 Uhr mit Ausnahme der Kirche. Und genau da wäre doch die politische Gemeinde in der Pflicht diese durchzusetzen. Wer kann mir da einen Rat geben, wie ich da nachdoppeln kann. |
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@willi aerne Herzlichen Dank für die interessante Seite. Meine Schlussfolgerung: weg mit den Glocken an den Hälsen der Kühen als auch in den Phallussymbolen äh wollte sagen Kirchetürmen! |
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à propos kuhglocken: nachstehend eine seite mit einschlägigen angaben zum hörvermögen von kühen und zu deren lärmempfindlichkeit. http://de.delaval.ch/Dairy_Knowledge/EfficientCowComfort/The_cow.htm |
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Schai Adnan Wenn es sich um die Kirche Winkeln SG handelt, dann kann ich sagen, dass ich dort schon einmal angerufen habe (ist lange her) weil ich eine Wohnung in Aussicht hatte und wissen wollte ob die Kirche nachts und frühmorgens lärmfoltert. Den Pfarrer habe ich nicht am Tel gehabt. Die Pfarreiangestellte (Funktion??) war sehr entrüstet. Sie meinte, dass die Leute heute nichtmehr bereit seien und und und..... den genauen Wortlaut weiss ich nicht mehr. Aber ich weiss, das ich dachte, dass es zwecklos sei, da ich irgendwie im Mittelalter gelandet bin. |
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