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Laut dem Bundesverwaltungsgericht ist das Glockengeläut als Zeitansage "keine kirchliche Äußerung", sondern "eine Tradition, die ihre Bedeutung angesichts gewandelter Lebensbedingungen weitgehend verloren hat..."

Bundesverwaltungsgericht Deutschland
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Anita 06. August 2011 - 14:24 
Patri
Ging mir vor ein paar Tagen gleich. Es soll an den Anführungs- und Schlusszeichen gelegen haben, die das System nicht anerkennt.

Patrik 06. August 2011 - 09:38 
Warum wurde mein Text nicht gespeichert?

Anita 01. August 2011 - 14:10 
Baubi
Bingo!!!!!!

Baubi 01. August 2011 - 13:22 
Christliche Nächstenliebe ist doch überhaupt das Problem: Ist es überhaupt möglich seinen Nächsten zu lieben? Führt das nicht zu Schuldgefühlen wenn es eben nicht funktioniert??

Das Christentum ist in meinen Augen nichts anderes als ein 2'000 Jahre alter Schuld-Trip!

Anita 01. August 2011 - 13:18 

Käufer von Grundstücken in Oberallgäu müssen Glockenlärm vertraglich hinnehmen -
Sowas nennt man doch schlicht Erpressung. Erpressung in christlicher Nächstenliebe!



 
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