|
|
||
An Sandra Weil die Menschen über Jahrhunderte so indoktriniert und konditioniert wurden, wie die Tiere. Die Kirche wollte zu jeder Tageszeit über die Menschen walten, sie lenken, ja, sie beherrschen. Um dies auch zu begründen - natürlich im freiheitlichen Sinne -, kam man auf die perfide Idee zu behaupten, die Glocke sei ein Ausdruck des Glaubens, was natürlich ein völliger Unfug ist, weil es theologisch nicht belegbar ist. Die Glocken haben mit dem Glauben nicht das geringste zu tun. Und was das Zeitschlagen betrifft, hierzu sollte auch jeder wissen, dass dies überhaupt nicht notwendig ist und auch nie war. Die Menschen haben sehr früh angefangen die Natur, den Himmel, die Sterne sowie die Sonne zu beobachten und konnten somit recht bald die Jahres sowie die Tages-und Nachtabläufe gut beschreiben. Ein Bauer im Mittelalter wusste durch ein kurzen Blick auf den Sonnenstand, wie spät es war, dazu hat es absolut keine Glocke benötigt. |
|
||
ARGH mich nervts.....dieser Krach, jeden Tag aufs neue immer dasselbe immer wieder dieselbe FOLTER für die Ohren....warum tun MENSCHEN Sowas?! Ich kann das nicht verstehen... Die Leute die dort hingehen wissen doch wann Gottesdient ist, wozu muss man alle anderen Menschen auch wecken und in Ihrem Alltag stören...=(((( |
|
||
Vollversammlung IG Stiller Am Samstag, dem 16. April 2011 findet von 13.00 Uhr bis etwa 15.00 Uhr im Restaurant Dufour, Bahnhofstr. 1, in St. Gallen, die Mitgliederversammlung statt. Die Traktandenliste umfasst bisher folgende Punkte: 1. Jahresbericht, 2. Jahresrechnung 2010, 3. Mitgliederbeitrag, 4. Stilles Weissbuch, 5. Varia. |
|
||
@Patrick Stimmt! Und faulendes Wasser wird stinkig und zunehmend undurchsichtig. |
|
||
An alle Freunde der Stille :) Der Glockenschlag ist im 21 Jahrhundert die unnötigste und unsinnigste Lärmquelle, die weder Mensch noch Tier erfreut. Habe ein ein positives Urteil (bezogen auf Zeitläuten!) des LG Aschaffenburg vom 26.08.1999 2S 391/98 gefunden. Quelle: auf der Webseite www.rechtsanwalt.com auf den Link "Rechtsthemen" und auf "Urteile" klicken, im Stichwort-Feld das Wort: Kirchenglocken eingeben. Nun zum Urteil, es geht um Ruhestörung durch Kirchenglocken. Das reine Zeitläuten dient, auch wenn es von einem Kirchturm aus geschieht, nicht der Religionsausübung, sondern der Zeitansage. Darin liegt nach einem Urteil des Landgerichts Aschaffenburg (Deutschland) kein allgemein wichtiger Betrieb und es besteht auch keine Duldungspflicht des Eigentümers einer nahe gelegenen Eigentumswohnung, der durch das Glockenläuten erheblich gestört wird. Dieser kann der Pfarrei das Zeitläuten untersagen. Die Pfarrei kann sich auch nicht darauf berufen, dass eine Reduzierung der Lärmeinwirkung durch Einbau einer Schalldämpfung nur schwer erreichbar und äußerst kostspielig sei, da es Sache des Störers ist, die zur Beseitigung der Störung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und notfalls die Lärmquelle ganz stillzulegen. An Anita Ja, so ist es, das Wasser bewirkt viel (der Stein muss weichen), außerdem fault fließendes Wasser nicht. Gruß Patrik |
| Seite | von 255 |

