Quelle: Tages Anzeiger (Von Jan Derrer)

...Die Klage stützt sich auf die Artikel 6 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Artikel 6 ist das «Recht auf ein faires Verfahren». Dieses Recht habe das Bundesgericht verletzt, meint Frei.
Denn ein Gutachten über die schädlichen Auswirkungen des nächtlichen Glockenschlagens auf die Gesundheit sei unter den Tisch gewischt worden. Artikel 8 ist das «Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens».
Er garantiert jeder Person die Achtung des Privat- und Familienlebens. Diesen Artikel sieht Frei durch den Glockenlärm verletzt...
Ganzer Bericht inklusive Video und Umfrage sowie Kommentare:
Tagesanzeiger.ch/Man-entzieht-den-leuten-bewusst-den-schlaf
Am Donnerstag, 14. Oktober wird findet eine Diskussion zum Thema im TalkTäglich im Tele Züri statt, inklusiver telefonischer Abstimmung. Die Sendung wird um 18.30 ausgestrahlt und stündlich wiederholt.