Quelle: Basler Zeitung

Völlig korrekt stellt der Regierungsrat hier fest:
1.) Der Glockenton ist deutlich höher als der nächtliche Hintergrundpegel.
2.) Der Glockenlärm liegt mit 65 Dezibel über der Aufwachschwelle.
3.) Der Schutz der Nachtruhe der Anwohnerschaft ist höher zu gewichten als die Beibehaltung einer angeblichen Tradition.