"Bei der Landwirtschaft gelten andere Gesetze.
So schützt auch die neue, bürokratisch-detaillierte Tierschutzverordnung auf 153 Seiten Wellensittiche und misst den Auslauf für Elche, aber den Nerven von Kühen mutet die Verordnung den lauten Glockenlärm direkt unter den schönen, weiss umflorten Ohren zu.
Feige wich das Bundesamt dem hergebrachten Brauchtum."
Mahnwache der IG Stiller in Zürich, vor Klinik Balgrist
24. April 2007
Dienstag, 24. April 2007 von 17.00 - 18.30
(Gegenüber dem Minarett der Mahmud-Moschee: Forchstrasse 323, 8008 Zürich-Balgrist)
(Tagesanzeiger vom Mittwoch, 25. April 2007)
Die Kirchenglocken fallen sehr wohl unter die Lärmschutzverordnung (und zusätzlich unter das Umweltschutzgesetz). Allerdings macht es den Eindruck dass sich die Kirchen ausserhalb des Rechts befinden.