Quelle: Hauseigentümer Zeitung

Bundesgerichtsurteil von Speicher:
"...Das Bundesgericht betont die Notwendigkeit einer ungestörten Nachtruhe, weil tagsüber die Nervenkräfte des heutigen Menschen stark beansprucht werden. Es weist darauf hin dass das Bimmeln von Kuhglocken zur Nachtzeit, d.h. vor allem dann, wenn der Strassenlärm abgenommen hat, besonders lästig ist..."