I. Begriff und Zweck
Artikel 1
Die IG Stiller ist ein Verein im Sinne des ZGB mit Sitz am Ort des Sekretariats.
Artikel 2
Die IG Stiller setzt sich aktiv für mehr Ruhe und Stille ein.
II. Mitgliedschaft und Mittel
Artikel 3
Mitglied wird, wer gewillt ist, in der IG Stiller aktiv mitzuarbeiten. Über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet die Vollversammlung.
III. Organisation
Artikel 4
Organe des Vereins sind: die Vollversammlung, der Vorstand, der Revisor resp. die Revisorin.
A. Die Vollversammlung
Artikel 5
Eine ordentliche Vollversammlung wird jährlich vom Vorstand einberufen. Eine ausserordentliche Vollversammlung kann vom Vorstand oder von vier Mitgliedern einberufen werden.
Artikel 6
Die Vollversammlung hat folgende Befugnisse: Alles was nicht von der Vollversammlung an andere Gremien delegiert wurde.
B. Der Vorstand
Artikel 7
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
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Artikel 8
Der Vorstand wird auf die Dauer eines Jahres gewählt.
C. Der Revisor resp. die Revisorin
Artikel 9
Aufgaben der Revisorin resp. des Revisors: Prüfung der Rechnung, Erstellen des Revisorenberichtes.
IV. Schlussbestimmungen
Artikel 10
Zur Statutenänderung bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der Vollversammlung.
Artikel 11
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer Vollversammlung beschlossen werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder der Auflösung zustimmen.
Artikel 12
Der Mitgliederbeitrag für das Jahr 2006 beträgt Fr. 20.--
Die Mitglieder des Vereins haften höchstens bis zu diesem Betrag.
Jede weitere Haftung des Vereins und der Mitglieder wird ausgeschlossen.
Artikel 13
Diese Statuten wurden an der Vollversammlung angenommen.
Stiller Advent, St. Gallen, 2. Dez. 2005
Der Vorstand
Hansueli Holzer
Alfons Gabriel
Hans Fuchs
Arwed Bamert
Samuel Büechi
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